PSP - Prüfstützpunkte

Seit dem 01.07.2012 ist in der Anlage VIIId StVZO ein Prüfstützpunkt folgendermaßen definiert:

"An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kraftfahrzeugwerkstatt oder eines entsprechenden Fachbetriebs, dazu zählen auch Kraftfahrzeugwerkstätten zur Betreuung eines Fuhrparks, der entsprechend Nummer 2.2 der Anlage VIIIc (Nachweis HWR-Eintrag) geeignet und rechtlich befugt ist, festgestellte Mängel nach Maßgabe von Nummer 3.1.4.5 (Mängelschleife) der Anlage VIII zu beheben, HU und/oder SP und/oder AU und/oder AUK und/oder GWP durchgeführt.“

Für alle nach dem 01. Juli 2012 abgeschlossenen Prüfstützpunktvereinbarungen des Prüfstützpunktbetreibers mit der Überwachungsorganisation kann die zuständige Innung aus heutiger Sicht einen Handwerksrolleneintrag (bzw. den Nachweis über die Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle) verbindlich einfordern. Für davor abgeschlossene Vereinbarungen gilt aktuell noch ein Besitzstand.

Ihre Ansprechpartner

Thomas Klein
Berater Technik I Technischer Leiter QMS Hessen
Andreas David Lutz
Berater Technik I QMS Auditor Hessen