Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz

Leitfaden & kostenloses Online-Seminar für Autohäuser

Autohändlerinnen und Autohändler müssen bei Nichtbeachtung des Geldwäschegesetzes mit empfindlichen Strafen rechnen. Wir unterstützen bei der Prävention.

Im Umgang mit Bargeld ist Vorsicht geboten - das ist im Alltagsgeschäft des Autohandels bekannt. Beim Barkauf gilt es, seinen Sorgfaltspflichten nachzukommen und Auffälligkeiten zu melden. Dennoch herrscht - auch dank immer neuer Auflagen innerhalb der Geldwäscheverordnung - häufig Unsicherheit. Dass die Geldwäscheprävention jedoch ganz leicht sein kann, zeigen wir in unseren Angeboten.

Der Landesverband Hessen des Kfz-Gewerbes hat einen speziellen Leitfaden erarbeitet, der dabei helfen soll bestimmten Sorgfaltspflichten im Umgang mit Kunden nachzukommen, eine Risikoanalyse im Autohaus durchzuführen, interne Sicherungssysteme zu entwickeln und Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu veranlassen. Zusätzlich bieten wir weitere Hilfsmittel an, etwa ein Schema zum Risikomangament, eine Checkliste oder Informationen zur Ausweisüberprüfung. Diese können Sie sich als Mitglied in unserem internen Bereich downloaden.

Zudem bieten wir regelmäßig ein kostenloses Online-Seminar an, in dem wir über die wichtigsten Punkte informieren. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Online-Veranstaltungen. Sie haben Fragen zum Thema Geldwäscheprävention? Ihr Ansprechpartner ist Thomas Klein.

Geldwäsche - was ist das eigentlich? Geldwäsche ist eine Straftat. Darunter versteht man die Verschleierung der Herkunft von illegal erzielten Einnahmen. Sie zielt darauf ab, diese illegalen Einnahmen in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen. Die Bekämpfung der Geldwäsche hat ihre gesetzliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GwG). Dieses legt nicht nur für Banken, sondern auch für Güterhändler bestimmte Sorgfaltspflichten fest, um Geldwäsche zu verhindern.

Welche Strafen drohen? Konsequenzen reichen von hohen Bußgeldzahlungen bis zu Einziehung von Ware und Geldern. Im Extremfall drohen eine Versagung der Geschäftsausübung sowie eine strafrechtliche Verureilung. Zudem veröffentlichen die Aufsichtsbehörden auf ihren Internetseiten die von ihnen gegen verpflichtete Unternehmen verhängten Geldwäschegesetz-Bußgelder. Wir zeigen, wie Sie auf der sicheren Seite bleiben.

Thomas Klein
Berater Betriebswirtschaft